UmweltNachrichten Heft 4/2002 | zur Liste | home | |||||||||
PIC und POPs |
||||||||||
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden durch Pflanzenschutzmittel (Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide) weltweit jährlich 1 000 000 Menschen vergiftet und davon werden etwa 20 000 zu Todesopfern. Allein 7500 Vergiftungen stehen mit den Substanzen Parathion (E 605) und Methamidophos in Verbindung. Das solche Chemikalien auch die natürliche Umwelt schädigen und wild lebende Tiere vergiften ist kaum zu bestreiten. Die Forderung nach einer völkerrechtlich verbindlichen Regelung ist auch in der Agenda 21 niedergeschrieben infolge des Erdgipfels im Jahre 1992 in Rio de Janeiro (Kapitel 19: Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien; im Rahmen eines Global harmonisierenden Systems, GHS). Aber erst am 10. September 1998 wurde in Rotterdam die PIC-Konvention zur völkerrechtlich verbindlichen Regelung für den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien geschaffen (Rotterdamer Übereinkommen). Im selben Jahre wurde der Anstoß für das am 23. Mai 2001 unterzeichnete Stockholmer Übereinkommen gegeben, das die Produktion, den Handel und die Anwendung der 12 gefährlichsten Chemikalien (das dreckige Dutzend) weltweit ächtet; was unter verantwortungsbewussten Menschen als Verbot angesehen wird (POPs-Konvention). Unter POPs versteht man langlebige Umweltgifte (Persistent Organic Pollutants). Nicht nur wegen ihrer Toxizität und Anreicherung in Lebewesen haben POP's eine besondere Stellung, diese Chemikalien werden in der Geoshäre nur langsam abgebaut und stehen damit der Pflanzen- und der Tierwelt lange Zeit zur Aufnahme zur Verfügung.
Aufgrund der international schwierigen Reglements sollen sowohl das Rotterdamer als auch das Stockholmer Übereinkommen (PIC und POPs) unabhängig voneinander erst im Jahre 2004 in Kraft treten. Seit der 9. internationalen Regierungskonferenz (UN-Konferenz) zur PIC-Konvention, die vom 30. September bis 4. Oktober dieses Jahres in Bonn stattfand, sind 31 Pestizide und Industriechemikalien in das Managementsystem für den weltweiten Handel aufgenommen. Bisher noch nicht in die Liste aufgenommen ist Asbest, obwohl die damit ausgelöste, zum Tode führende Lungenerkrankung, die so genannte Asbestose, schon lange bekannt ist. In den USA liegen mehr als 100 000 Klagen auf Schadensersatz gegen Firmen vor, die dieses Isoliermaterial herstellen oder verarbeiten. Weiterhin ist bemerkenswert, dass acht der geächteten POPs auch in der PIC-Liste aufgeführt sind; siehe Tabelle. Warum kann, wenn auch kontrolliert, mit chemischen Stoffen Handel betrieben werden, wenn diese verboten sind? Oder sollte es um Entsorgungshandel gehen? Nun, das ist vielleicht eine Sache für das Baseler Übereinkommen, das die grenzüberschreitende Abfallverbringung regeln und kontrollieren soll. Und was ist mit den vier POPs die nicht in der PIC-Liste stehen? werden die womöglich gar nicht hergestellt? siehe Kasten. Heinz Wohlgemuth
|
Die Redaktion Umwelt, am 15. Dezember 2002 ugii Homepages |